Abgeltungssteuer bei Trading und Börse

Trader sind durch das Abgeltungssteuer-Gesetzt verpflichtet, 25 % des Gewinns zu verteuern, wenn dieser die monatliche Summe von 801 Euro übersteigt.

Private Anleger haben in Deutschland seit dem 01.01.2009 die Abgeltungssteuer für die steuerrechtliche Behandlung von Zins- und Kapitalerträgen zu berücksichtigen.

Das deutsche Steuerrecht verpflichtet Spekulanten, Trader und Investoren alle Kapitalerträge sowie Gewinne aus Wertpapierverkäufen mit gleichermaßen geregelten 25 % Abgeltungssteuer zu versteuern. Die neue Regel für den einheitlichen Steuersatz, ersetzt die ungleichen Richtlinien für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Forderung, welche durch die Abgeltungssteuer entsteht und an das verantwortliche Finanzamt zu zahlen ist, wird direkt durch die kontoführende Einrichtung ( Broker etc. ) abgewickelt. Der Investor, Anleger oder auch Daytrader bekommt den Betrag nach Steuerabzug als Gutschrift auf sein Brokerkonto vermerkt.

 

Gewinne aus Wertpapierverkäufen und Dividendenausschüttung

Die Abgeltungssteuer ist ein Ersatz für das zuvor geltende Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden und Einnahmen aus dem Wiederverkauf von Aktien. Die Rendite aus Wertpapierveräußerungen und Dividendenausschüttungen sind der Versteuerung untergeordnet. Die aktuell notierte Zahl von 25 % wird auf den ganzen Profit und den kompletten Gewinnanteil berechnet. Oft kann es passieren, dass aufgrund dieser gesetzlichen Steuer keine Ausbeute an der Börse erzielt werden kann. Das bis dato rechtskräftige Halbeinkünfteverfahren versprach eine Steuerbefreiung für die Hälfte der Rendite. Gleichzeitig wurde mit der Eingliederung der Abgeltungssteuer, die einjährige Zeitspanne von Börsenspekulationen für den Aktienkauf- und Verkauf storniert. Jene Bestimmung greift nur bei Veräußerungsgewinne aus Aktien, deren Aneignung nach der Steuereinführung ( 01. Januar 2009 ) vollzogen wurde. Hat ein Anleger vor der Etablierung der Abgeltungssteuer Wertpapiere gekauft und ist jetzt in einem beträchtlichen Gewinn, so muss er die Abgeltungssteuer nicht begleichen. Allerdings gilt der Freifahrtschein nur, wenn die Aktien wenigstens ein Kalenderjahr im Eigentum des Langzeit-Trader waren.

Freibeträge und Steuerpflicht beim Trading

Für Zins-Profit aus dem eingesetzten Kapital sowie für Dividendenausschüttungen ist ein allgemeiner Freibetrag festgesetzt. Singles (Alleinstehen Personen) können bis zu 801 Euro monatlich, Steuerfrei behalten und bei zusammen lebenden Eheleuten sind es 1.602 Euro. Börsengewinne, die diese Freibeträge überschreiten, müssen mit 25 % verteuert werden. Der Trader muss also nicht nur mit Verlusten beim Trading rechnen, sondern auch mit dem Finanzamt. Darüber hinaus werden zur Abgeltungssteuer der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig. Von der Kirchensteuer kann sich der Anleger befreien lassen, vom Soli nicht. Da die Kirchenlobby in unserer Zeit immer mehr an Vertrauen verliert, befreien sich auch immer mehr Trader von der Kirchenabgabe. Anleger, deren aktueller Steuersatz unter 25 % liegt, können die einbehaltene Abgabe auf die Kapitalerträge zurückverlangen. Ein solches Vorgehen ist bei der Einkommenssteuerklärung zu berücksichtigen.

Beispiel: Kauf von Aktien oder Aktienfonds-Anteilen im Wert von 10.000 Euro
Steuerrecht der Abgeltungssteuer für Spekulanten, Trader und Investoren

Kursgewinn 8% im Jahr, Verkauf nach 20 Jahren Haltedauer. Ohne Beachtung von Zins- und Dividendenzahlungen, Depotgebühren oder Freibeträgen.

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